❊ Mietbedingungen

Mietbedingungen FERIENHAUS BODASTUGA

 

 

Mietobjekt

Ferienhaus Bodastuga

Boda, S-57293 Oskarshamn

0046 - 76 - 86 10 258

kontakt@bodastuga.com

www.bodastuga.com

 

Bitte lest unsere Mietbedingungen gründlich durch, denn mit Abschluss des Mietvertrages erkennt Ihr diese an. Für den Vertrag zwischen uns als Vermietende der Bodastuga und Euch als Mietende gilt das schwedische Recht. Die Mietpreise sind in schwedischen Kronen (nachstehend SEK genannt) angegeben.

 

DER MIETVERTRAG

Der Mietvertrag umfasst die Bodastuga mit Inventar. Der Energieverbrauch wird unmittelbar vor der Abreise von den Mietenden bezahlt. Die Bodastuga darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenanzahl bewohnt werden. Ein Haustier darf nicht mitgebracht werden! Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Wenn Voriges nicht eingehalten wird, sind die Vermietenden berechtigt, den Mietvertrag umgehend und ohne Rückzahlung von eingezahlten Beträgen zu kündigen. Außerdem sind die Mietenden verpflichtet, den Vermietenden eventuelle Verluste und extra Kosten, die auf Grund einer Nichteinhaltung entstanden sind, zu erstatten.

Bei Vertragsabschluss wird den Mietenden der Mietvertrag zugeschickt. Die vereinbarte Miete ist entweder auf einmal oder in zwei Raten zu bezahlen. 

  • Die 1. Rate wird 4 Tage nach Buchung fällig und beträgt 35% der Gesamtmiete.
  • Die 2. Rate wird spätestens 75 Tage vor Anreise fällig und beträgt die restlichen 65% der Gesamtmiete.
  • Eine Woche vor Mietbeginn muss die erhobene Kaution von 2.000 SEK eingegangen sein.
  • Bei Vertragsabschluss weniger als 75 Tage vor Mietbeginn, ist die Gesamtmiete innerhalb von vier Tagen zu zahlen. Die Zahlungsziele und Bankdaten für die Überweisung gehen aus dem Mietvertrag hervor. Falls die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Stornierung durch die Mietenden betrachtet, in diesem Fall behalten sich die Vermietenden das Recht vor, den Mietvertrag fristlos und ohne Vorankündigung laut den in den Mietbedingungen genannten Stornierungsgebühren zu stornieren.

 

AN- UND ABREISE

  • Aus organisatorischen Gründen ist die Anreise nicht vor 16.00 Uhr möglich. 
  • Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgt sein. 
  • Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Schlüsselübergabe erfolgt zwischen 16.00 und 19.00 Uhr vor Ort.

 

NEBENKOSTEN

  • Sämtliche Nebenkosten und Zusatzleistungen werden nach Beendigung des Mietverhältnisses berechnet und vor Ort von den Mietenden beglichen. 
  • Der gesamte Energieverbrauch und eventuelle Extraleistungen während des Mietverhältnisses werden von den Mietenden übernommen, auch wenn die Bodastuga nicht während des gesamten Mietzeitraums genutzt wird.
  • Die Nebenkosten können bei Abreise passend in Bargeld, oder per PayPal beglichen werden. Bei einer PayPal Überweisung, muss es sich um eine „via Freunde und Familie“ Bankbewegung handeln, da sonst eine Gebühr von 30€ zu Lasten der Mietenden anfällt.

 

KAUTION

  • Vor Mietbeginn muss eine Kaution in Höhe von 2.000 SEK eingegangen sein. Nur dann erfolgt die Schlüsselübergabe an die Mietenden.
  • Die Kaution wird spätestens 14 Tage nach der Abreise zurückgezahlt, sofern das Haus vorschriftsgemäß hinterlassen worden ist, die Verbrauchskosten bezahlt wurden und keine weiteren Forderungen der Vermietenden an die Mietenden ausstehen. Nebenkosten können nicht mit der Kaution verrechnet werden und werden separat bezahlt!
  • Eventuelle Schäden, eine Verschmutzung der Bodastuga (siehe Abreise) und/oder des Inventars,  werden vor Rückzahlung von der Kaution abgezogen. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag übersteigen, wird der Restbetrag den Mietenden in Rechnung gestellt.

 

 

RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES MIETERS

  • Der Mietvertrag kann jederzeit schriftlich per E-Mail oder per Post storniert werden.
  • Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei den Vermietenden.
  • Eine Übertragung des Mietvertrages auf eine dritte Person ist nicht möglich!

 

Stornierung bis einschließlich 75 Tage vor Anreise

25% des Mietpreises

Stornierung 60 - 74 Tage vor Anreise

50% des Mietpreises

Stornierung 30 - 59 Tage vor Anreise

75% des Mietpreises

Stornierung 15 - 29 Tage vor Anreise

90% des Mietpreises

Stornierung weniger als 15 Tage vor Anreise

100% des Mietpreises

 

RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES VERMIETERS

Sofern die Bodastuga aufgrund von höherer Gewalt, die für die Vermietenden bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, beispielsweise aber nicht begrenzt auf Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemie, Epidemie, Umweltverschmutzung oder öffentliche Restriktionen, nicht ohne wesentliche Kosten oder Schwierigkeiten zur Verfügung gestellt werden kann, sind die Vermietenden berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu stornieren.

Im Falle einer Stornierung durch die Vermietenden aufgrund von höherer Gewalt haben die Mietenden keinen Anspruch auf Entschädigung und die Vermietenden sind berechtigt, alle bereits angefallenen Kosten, wie z.B. die Bearbeitungsgebühr, sowie auch Kosten, die in Verbindung mit der Stornierung entstehen, einzufordern bzw. einzubehalten.

RAUCHVERBOT

Die Mietenden verpflichtet sich, sich an das Rauchverbot im Haus zu halten und darauf zu achten, dass der Rauch nicht von draußen in das Haus ziehen kann!

 

FÜR DIE ERHALTUNG DER BODASTUGA UND IHRES INVENTARS

  • Die Gartenpolster der Bodastuga und der Sonnenschirm dürfen weder dem Regen noch starkem Wind ausgesetzt werden. Auch offene Fenster müssen vor Nässe geschützt und bei Regen geschlossen werden.
  • Die Matratzen dürfen aus hygienischen Gründen nicht aus den Betten entnommen oder gar auf den Boden gelegt werden. Die Mietenden haften im vollen Umfang bei Nichteinhaltung. Die Betten, die nicht von den Mietenden genutzt werden, sind grundsätzlich mit einer Tagesdecke abzudecken, die in der Bodastuga ausliegen. Diese dürfen nicht als Laken benutzt werden.
  • Der Kühlschrank kann am Abreisetag auf die Stufe 1 runtergeregelt, darf jedoch nicht komplett abgestellt werden.
  • Im Winter muss bei einer Außentemperatur ab -5 Grad das Wärmekabel in der Wasserleitung angeschlossen werden. Bei Nichteinhaltung kann dies sonst zum Einfrieren und Reißen der Wasserleitung führen, wofür die Mietenden haftbar gemacht werden.
  • Bei Gewitter müssen sämtliche Stecker vom Stromnetz genommen werden, damit es nicht zu einer Überlastung kommt und die elektronischen Geräte nicht beschädigt werden. Auch hier obliegt den Mietenden die Verantwortung und Haftung.
  • Nur der Rest- und Biomüll kann direkt am Haus entsorgt werden. Alle anderen anfallenden  Materialen die nicht in diese Kategorien fallen, werden in speziellen Recyclingstationen sortiert. Eine gewissenhafte Abfallbeseitigung ist unumgänglich. Bei Nichteinhaltung fällt eine Gebühr der Gemeinde an, die den Mietenden in Rechnung gestellt wird.

BEI ABREISE

Sollte die unten aufgelisteten Gegenstände nicht in einem sauberen Zustand sein und/oder es  versäumt wird die Aufgaben gewissenhaft vor der Abreise zu erledigen, werden den Mietenden die zusätzliche Reinigung/Arbeit mit 2.000 SEK in Rechnung gestellt!

Die Endreinigung wird von den Mietenden selbst durchgeführt.

Bei der Abreise fallen folgende Aufgabenbereiche an:

  • Das Saugen der Böden im Wohnbereich, beider Schlafzimmern und des Schlafbodens, der Küche und des Badezimmers.
  • Das Wischen der Böden im Wohnbereich, der Schafzimmer, der Küche und des Badezimmers.
  • Das Abwischen sämtlicher Arbeitsflächen in der Küche, des Eßtisches und der Kiste vor dem Sofa.
  • Auch Schubladen und Schränke in Küche, Bad und Schlafzimmern sind ausgewischt zu hinterlassen.
  • Das Reinigen der Kinderbadewanne, des Kindertoilettensitzes und des TrippTrapps
  • Das Abwaschen des Geschirrs und das Ausräumen des Geschirrspülers.
  • Das gründliche Reinigen der Töpfe, der Ofenbleche, des Grillgitters
  • Das Beseitigen der Asche im Ofen und des Grills
  • Das Aufräumen inner- und außerhalb der Bodastuga 
  • Das Entsorgen der Lebensmittel, ob haltbar oder frisch
  • Dies gilt auch für den Kompost, Rest- und Recyclingmüll
  • Das Reinigen der Toiletten, des Waschbeckens, der Dusche samt des Ablaufsiebes.

 

SACHSCHÄDEN, GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELANZEIGEN

Die Mietenden verpflichtet sich, die Bodastuga sehr sorgfältig zu behandeln und das Haus bei der Abreise in einem aufgeräumten und gereinigten Zustand zu verlassen. Darauf sind alle Personen, die zu dem Mietzeitraum die Bodastuga bewohnen, aufmerksam zu machen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen haben u.a. den Verlust der Kaution, sowie je nach Verstoß, die sofortige Räumung des Mietobjektes zur Folge.

Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, sind die Mietenden in der Pflicht, die Vermietenden umgehend darüber zu informieren.

Es besteht für die Vermietenden keine Haftpflicht den Mietenden und ihrem Eigentum gegenüber. Die Mietenden tragen somit selbst die Verantwortung für den Versicherungsschutz während des Aufenthalts. Von Seiten der Vermietenden wird keine Haftung übernommen, insbesondere bei leichtsinnigem, fahrlässigem, unsachgemäßem Umgang mit dem Haus und der Einrichtung. Grundsätzlich nutzen die Mietenden das Haus und die gesamte Ausstattung auf eigene Gefahr. Auch nicht für Fälle des Diebstahls, der Beschädigung und/oder ähnlichen Ereignissen im Hinblick auf das Eigentum.

Die Entschädigung für vollständig beschädigte Haushaltsgegenstände wird nach den folgenden Grundsätzen berechnet:

  • Gegenstände, die jünger als 2 Jahre sind und vor dem Auftreten des Schadens ansonsten unbeschädigt waren, werden durch den Anschaffungspreis eines entsprechenden neuen Gegenstandes ersetzt.
  • Für Gegenstände, die älter als 2 Jahre sind, wird die Entschädigung auf der Grundlage des Wiederbeschaffungspreises für ähnliche neue Gegenstände berechnet, abzüglich 10% pro angefangenes Jahr, beginnend mit dem Kaufdatum. Die Entschädigung für diese Gegenstände beträgt mindestens 20% des Neuwertes.
  • Die Vermietenden können sich dazu entscheiden, beschädigte Gegenstände reparieren zu lassen, oder den Zeitwert auszuzahlen.
  • Die Vermietenden sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Schäden in Sachleistungen zu ersetzen.

 

Bei Insektenbefall in der Bodastuga, oder auf dem Grundstück, übernehmt die Vermietenden keine Haftung.

 

PREISERHÖHUNGEN ETC. 

Im Fall von Preiserhöhungen, erhöhten oder neuen Steuern, Abgaben und Wechselkursänderungen behalten die Vermietenden sich vor, den Mietpreis anzupassen. Bei Preiserhöhungen von Verbrauchskosten oder anderen variablen Kosten sind die Vermietenden berechtigt, diese von den Mietenden getragenen Kostenpunkte zu erhöhen. Hierbei sind die Vermietenden nicht verpflichtet, den Mietenden über diese Kostenerhöhungen zu informieren. In diesem Zusammenhang sind die Mietenden nicht zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

INTERNET UND SATELLITENFERNSEHEN

  • Die Möglichkeit zum Download und Streamen kann begrenzt sein. Der Internetanschluss ist, insbesondere für den geschäftlichen Gebrauch, nicht uneingeschränkt geeignet und es kann zu Störungen kommen.
  • Angesichts möglicher Schwierigkeiten aufgrund ungenügender Anbindung des Gebietes, in dem die Bodastuga liegt, sowie schwankender Geschwindigkeiten können die Vermietenden weder für die schlechte Verbindungen, Antennen-Überlastungen, Kabelprobleme oder andere Probleme mit der Verbindung oder dem Datenvolumen verantwortlich gemacht werden. Die Internetnutzung muss unter Einhaltung der geltenden Gesetze erfolgen.
  • Der Empfang der Satellitenschüssel kann Wetterbedingt schwanken und es kann keine Garantie für die gleichbleibende Qualität aller deutschen Sender übernommen werden.

 

GERICHTSSTAND UND RECHTSWAH

  • Im Falle von Uneinigkeiten wird der Fall an die Schwedische Gerichtsbarkeit in Kalmar, weitergeleitet. Die Streitigkeiten werden dabei entsprechend schwedischen Rechtsprechung, die zwischen den Vertragspartner gilt, reguliert.

 

 

                                      Zurück                                 Kontaktformular

 

Mehr Bilder auf Instagram

Druckversion | Sitemap
© Tini und Daniel Kilian